Rechtsprechung
LG Frankenthal, 29.09.2005 - 2 HK O 55/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- aufrecht.de
Kein markenrechtlicher Anspruch von guenstig.de auf günstig.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Verwechslungsgefahr im Markenrecht; Selbstständiger Schutz der Marke kraft Verkehrsdurchsetzung; Markenschutz von Unternehmenskennzeichen; Unlautere gezielte Behinderung eines Mitbewerbers im Sinne des Wettbewerbsrechts
- bonnanwalt.de
Günstig.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Umlaut-Domains guenstig.de ./. günstig.de
- beck.de (Leitsatz)
"guenstig.de" gegen "günstig.de"
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Umlaut-Domains guenstig.de ./. günstig.de
- 123recht.net (Kurzinformation, 17.11.2005)
Günstig.de
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 480
- GRUR 2006, 161 (Ls.)
- GRUR-RR 2006, 13
- MMR 2006, 116
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95
MAC Dog
Auszug aus LG Frankenthal, 29.09.2005 - 2 HKO 55/05
Insoweit sind die markenrechtlichen Regelungen indes gegenüber dem allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Schutz vorrangig (BGHZ 138, 349 MAC Dog). - BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
Auszug aus LG Frankenthal, 29.09.2005 - 2 HKO 55/05
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Kreis der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen und umgekehrt, oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT -).
- LG Braunschweig, 29.09.2006 - 9 O 503/06
Irrlicht.de - Keine Markenverletzung durch bloße Domainregistrierung
lässt sich auch nicht aus einem anderen Rechtsgrund, sei es als Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, oder als sittenwidrige Schädigung unter dem Stichwort "domain-grabbing", ableiten (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 192 (193) - netz.de; OLG Köln GRUR-RR 2006, 67 (68) - mahngericht.de; LG Frankenthal MMR 2006, 116 (117) - guenstig.de; LG Leipzig, MMR 2006, 113 (114) - kettenzüge.de; Viefhues NJW 2000, 3239).